Rechner

Teilzeit-Rechner

Teilzeit-Prozent, Arbeitsstunden, Bruttogehalt und Urlaub vergleichen.

Was du bekommst

Klare Felder, sofortige Ergebnisse und eine saubere Ausgabe.

TeilzeitTeilzeitrechnerArbeitszeitUrlaubstageWochenstundenTeilzeit GehaltUrlaub TeilzeitPart Zeit

Warum dieser Rechner?

  • Berechnet: Teilzeit-Prozent, Arbeitsstunden, Bruttogehalt und Urlaub vergleichen.
  • Besonders hilfreich für teilzeit, teilzeitrechner und arbeitszeit.
  • Vorteil: Du kannst Werte direkt vergleichen und ohne Umwege neu durchrechnen.

Lokal im Browser - kein Upload.

Teilzeitmodell klar durchrechnen

Wochenstunden und Arbeitstage vergleichen. Ergebnisse aktualisieren sich sofort.

Arbeitszeitmodell

Nutze die vertraglichen Wochenstunden und die regelmäßigen Arbeitstage.

Urlaub nach Arbeitstagen

Weniger Wochenstunden allein verändern die Urlaubstage nicht. Entscheidend ist hier die Verteilung auf Arbeitstage.

Gehalt optional hochrechnen

Die Hochrechnung setzt denselben Bruttostundenlohn wie im Vollzeitmodell voraus.

Ergebnis

Monatswerte basieren exakt auf 52 Wochen geteilt durch 12 Monate.

70 % Teilzeit 28 von 40 Wochenstunden · 30 % weniger Arbeitszeit
Stunden pro Teilzeit-Arbeitstag 7 h
Teilzeitstunden pro Monat 121,33 h
Teilzeitstunden pro Jahr 1.456 h
Weniger als Vollzeit pro Woche 12 h
Weniger als Vollzeit pro Monat 52 h

Urlaub im Teilzeitmodell

Rechnerische Urlaubstage 24 Tage
Rechnerische Erholungsdauer 6 Wochen

Die Anzahl der Urlaubstage passt sich an die Arbeitstage an; die rechnerische Erholungsdauer bleibt gegenüber Vollzeit gleich.

Kurz erklärt

Teilzeit-Prozent, Arbeitsstunden, Bruttogehalt und Urlaub vergleichen. Die Ausgabe ist klar strukturiert und sofort nutzbar.

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Teilzeit-Prozentsatz?

Teile die vereinbarten Teilzeitstunden pro Woche durch die Vollzeitstunden und multipliziere das Ergebnis mit 100.

Wie werden Monatsstunden aus Wochenstunden berechnet?

Der Rechner verwendet den Jahresdurchschnitt: Wochenstunden mal 52 Wochen geteilt durch 12 Monate.

Wie verändert Teilzeit die Urlaubstage?

Für die rechnerische Umrechnung ist die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage entscheidend. Bleiben die Arbeitstage gleich, bleibt auch die Zahl der Urlaubstage gleich.

Wie wird das Teilzeitgehalt berechnet?

Optional wird das Vollzeit-Bruttogehalt mit dem Teilzeitanteil multipliziert. Das setzt einen unveränderten Stundenlohn voraus und berücksichtigt keine Steuern, Zuschläge oder Sonderzahlungen.

Ist der berechnete Urlaubsanspruch verbindlich?

Nein. Der Wert dient nur als Orientierung. Vertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Rundung, Schichtmodelle oder ein Wechsel im laufenden Jahr können abweichen.

Überblick

Mit dem Teilzeit-Rechner vergleichst du Vollzeit und ein gewünschtes Teilzeitmodell nachvollziehbar. Er zeigt Teilzeit-Prozent, Stunden pro Arbeitstag, durchschnittliche Monatsstunden und die zeitliche Reduzierung. Zusätzlich kannst du Urlaubstage nach Arbeitstagen umrechnen und optional ein anteiliges Bruttogehalt bei gleichem Stundenlohn schätzen.

Wofür es passt

  • Teilzeitmodelle vergleichen.
  • Wochen-, Monats- und Jahresstunden sauber ableiten.
  • Vier- und Fünf-Tage-Modelle gegenüberstellen.
  • Urlaubstage nach regelmäßigen Arbeitstagen umrechnen.
  • Ein mögliches Teilzeit-Bruttogehalt überschlagen.

Warum es hilft

  • Anteil und Reduzierung gegenüber Vollzeit werden sofort sichtbar.
  • Monatsstunden basieren exakt auf 52 Wochen geteilt durch 12 Monate.
  • Ungültige Modelle, etwa mehr Teilzeit- als Vollzeitstunden, werden nicht berechnet.
  • Urlaubs- und Gehaltsannahmen werden klar von sicheren Arbeitszeitwerten getrennt.

Teilzeit-Prozent und Monatsstunden

Der Teilzeitanteil lautet: Teilzeitstunden / Vollzeitstunden × 100. Bei 28 von 40 Wochenstunden ergeben sich 70 %. Durchschnittliche Monatsstunden berechnet der Rechner mit Wochenstunden × 52 / 12. Dadurch entstehen bei 28 Wochenstunden rund 121,33 Stunden pro Monat.

Die Jahresstunden sind eine rechnerische Vertragsgröße aus Wochenstunden × 52. Urlaub, Feiertage oder Krankheit werden nicht als unbezahlte Ausfallzeit abgezogen.

Urlaub und Arbeitstage

Urlaubstage werden nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitstage verglichen: Urlaubstage Vollzeit / Vollzeit-Arbeitstage × Teilzeit-Arbeitstage. Bei 30 Tagen in einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich für eine regelmäßige Vier-Tage-Woche rechnerisch 24 Tage. Beide Modelle entsprechen damit sechs freien Wochen.

Bei gleicher Zahl an Arbeitstagen bleiben die Urlaubstage rechnerisch gleich, auch wenn die tägliche oder wöchentliche Stundenzahl sinkt. Unterjährige Wechsel, Schichten und Rundungsregeln benötigen eine gesonderte Prüfung.

So funktioniert es

  1. Vollzeit- und gewünschte Teilzeitstunden pro Woche eintragen.
  2. Regelmäßige Arbeitstage beider Modelle ergänzen.
  3. Urlaubstage des Vollzeitmodells eintragen.
  4. Teilzeitanteil, Tagesstunden, Monatsstunden und Zeitreduzierung prüfen.
  5. Optional das Vollzeit-Bruttogehalt für eine proportionale Schätzung ergänzen.

Tipps

  • Nutze die vertraglich vereinbarten Wochenstunden statt grober Schätzwerte.
  • Urlaub richtet sich in dieser Rechnung nach Arbeitstagen, nicht nach der täglichen Stundenzahl.
  • Die Gehaltsschätzung setzt denselben Bruttostundenlohn voraus und enthält keine Netto-, Steuer- oder Zuschlagsberechnung.
  • Prüfe Urlaub, Rundung und Vergütung immer zusätzlich anhand von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und betrieblicher Auskunft.

Beispiele

Beispiel: 28 Stunden bei 40 Vollzeitstunden ergeben 70 % Teilzeit, 7 Stunden an vier Arbeitstagen und durchschnittlich 121,33 Stunden pro Monat.

Beispiel: 30 Urlaubstage bei fünf Vollzeit-Arbeitstagen ergeben in einer Vier-Tage-Woche rechnerisch 24 Urlaubstage. Die Erholungsdauer bleibt mit sechs Wochen gleich.

Beispiel: Bei 4.000 € Vollzeit-Bruttogehalt ergeben 70 % rechnerisch 2.800 € brutto pro Monat, sofern der Bruttostundenlohn unverändert bleibt.

Datenschutz

Alle Berechnungen laufen lokal im Browser. Arbeitszeiten, Urlaubstage und Gehaltsangaben werden weder hochgeladen noch gespeichert oder weitergegeben.

Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder betriebliche Prüfung.

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